Academy
Zurück
Tipps & Tricks

Datenschutz und Fotografie: 5 Tipps für Ihre Eventfotographie

Ramon van Jaarsveld (von Clickshots.nl) ist bereits seit Jahren einer der besten Event-Fotografen der Niederlande. Von seinem Beruf aus betrachtet er die Folgen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Fotografie von Menschen auf Events.

„Letztendlich ist es nicht zu verheerend, doch man muss als Fotograf besonders auf Events sehr gut wissen, was man tun darf und soll und was eben nicht. Letztendlich geht es hierbei auch in hohem Maße um Anstand!“ – berichtet Jaarsveld. 

NEXTLIVE gibt dir hier 5 wichtige Tipps, basierend auf den Erfahrungen von Ramon van Jaarsveld:

1. Transparenz betreffend der DSGVO und Fotografie!

Sei in deiner Datenschutzerklärung transparent über die geplante Fotografie.
Erwähne also, dass ein Teilnehmer einer Veranstaltung hier fotografiert werden kann und die aufgenommenen Fotos im Rahmen des Follow-Up-Prozesses zur Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet und veröffentlicht werden können.

Beispiel:
Wenn du ein Networking Event für Mitglieder mit eher „privatem Charakter“ organisierst, bei der die Fotos im Folgeprozess durch Online-Berichterstattung allerdings eher einen öffentlichen Charakter haben, dann stelle sicher, dass dies in deiner Datenschutzerklärung enthalten ist.

2. Professionalität!

Arbeite ausschließlich mit professionellen Fotografen, die transparent und integer mit den Aufnahmen umgehen.

Fotografen mussten sich schon immer mit der Einhaltung von Urheber- und Porträt-Rechten auseinandersetzen. Und obwohl ein Foto unter die Rubrik personenbezogene Daten fällt und es Einschränkungen für die Verwendung von Fotos gibt, die bei Veranstaltungen aufgenommen werden, geht es immer auch um ein Level an Anstand und professionelle Fotografen, die wissen, was sie tun.

3. Gib deutlich an, wofür die Fotos genutzt werden!

Was die Fotografie betrifft, sollte sich jeder Auftraggeber genau überlegen, zu welchem Ziel die Fotos gemacht werden. Hierzu gehören beispielsweise die verschiedenen Online- und Offline-Kanäle wie Websites, Social Media, Pressemitteilungen und Artikel. Wenn du auf deiner Veranstaltung Filmaufnahmen machen lässt, solltest du dich mit der DSGVO auskennen.

4. Gib Besuchern die Möglichkeit, sich nicht ablichten lassen zu müssen!

Sobald die Besucher der Datenschutzerklärung zustimmen, wird automatisch akzeptiert, dass die Aufnahmen zur Veröffentlichung genutzt werden können und dürfen. 
Doch nicht jeder möchte gerne vor der Kamera stehen – daher ist es klug hinzuzufügen, dass, wenn ein Besucher nicht fotografiert werden möchte, dies dem Fotografen angezeigt wird, um Rücksicht zu nehmen.

5. Füge die Informationen aus der Datenschutzerklärung im Briefing an den Fotografen ein!

Auf diese Weise kann der Fotograf auch auf die Frage antworten, warum Fotos gemacht werden, zu welchen Zwecken und wo diese nach dem Event angesehen werden können.

Wenn dies für alle klar ist, wird kaum jemand auf der Grundlage des DSGVO Einspruch gegen gemachte Fotos erheben können oder wollen, vorausgesetzt, dass bei der Aufnahme und Veröffentlichung die abgebildete Person respektiert wird.

Für Fotografen gelten folgende Regeln:

1. Sorge für gute Schutzmaßnahmen
Fotos selbst sind bereits personenbezogene Daten, aber in einigen Fällen kann beispielsweise ein Porträt auch spezielle personenbezogene Daten hergeben, wie z.B. Geschlecht, Hautfarbe oder das Alter.

2. Auch Fotografen tragen Verantwortung.
Du oder deine Fotografen müsst euch unter anderem darüber verantworten und erklären können, welche Daten ihr Sie speichert, warum, wie lange diese gespeichert werden und vieles mehr.

3. Es muss eine Grundlage geben, die die Erhebung personenbezogener Daten rechtfertigt.
Die DSGVO hat 6 Prinzipien. Wenn die Datenverarbeitung nicht auf mindestens einem dieser Grundsätze beruht, hast du kein Recht auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

Bitte Bildschirm drehen